LKW-Fahrschule PKW-Fahrschule Motorrad-Fahrschule
Wir bilden Sie aus in nachstehenden Führerschein - Klassen.
Und was kann man damit fahren? - wir erklären es:
Zweiräder:
Mofa Prüfbescheinigung Mofa 25 km/h bzw.für Krankenfahrstühle
AM 2rädrige Kleinkrafträder,
auch mit Beiwagen,
Fahrräder mit Hilfsmotor,
bis 45 km/h mit Verbrennungsmotor
bis 4kW bei Elektromotor
auch 3rädrige Kleinkrafträder
auch 4rädrige Leichtkraftfahrzeuge
jeweils bis 45 km/h,
bis 50ccm bei Fremdzündungsmotor,
bei Elektromotor oder
anderer Verbrennungsmotor max. 4kW
A1 Krafträder, auch mit Beiwagen
bis 125 ccm, bis 11kW
3rädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h, über 50 ccm, bis 15 kW
A2 Krafträder, auch mit Beiwagen
bis 35 kW und
Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg
A Krafträder, auch mit Beiwagen
über 45 km/h, über 50 ccm
3rädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h, über 50 ccm, über 15 kW
Klassen PKW:
B Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
bis 8 Personen + Person des Fahrers
Anhängefahrzeug: bis 750 kg zGM,
bzw. wenn >750kg zGM dann Summe zGm
der Fahrzeug-Kombination max. 3500 kg
B96 Fahrerlaubnis-Erweiterung zu B
Fahrzeugkombination aus Kfz. der Klasse B
mit Anhängefahrzeug über 750kg zGM,
wobei Summe zGM der Fahrzeug-Kombination max. 4250kg
BE Fahrerlaubnis-Erweiterung zu B
Fahrzeugkombination aus Kfz. der Klasse B
mit Anhängefahrzeug bis 3500kg zGM
auch Sattel-Anhänger
Klassen LKW:
C Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
über 3500 kg zGM
bis 8 Personen + Person des Fahrers
Anhängefahrzeug bis 750kg zGM
CE Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug der Klasse C
mit Anhängefahrzeug >750 kg zGM,
auch Sattel-Anhänger
Klassen Traktor / Acker-Schlepper:
L land- oder forstwirtschaftliche (lof.) Zugmaschinen
bis 40 km/h solo, mit Anhängefahrzeug(en) bis 25 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge
jeweils bis 25 km/h
auch mit Anhängefahrzeug
T lof. Zugmaschinen
bis 60 km/h
auch mit Anhängefahrzeugen