An unserer Fahrschule erhalten Sie eine auf Ihre beruflichen und betriebsspezifischen Erfordernisse ausgerichtete

 

Weiterbildung in allen Modulen nach BKrFQG §5.

 

Wir halten für Sie zusätzlich zu den standardmäßigen 5 Modulen

weitere Schulungsthemen mit interessanten Lernfeldern für Ihre Weiterbildung bereit,

gern für Sie auch mit Praxis-Teilen oder reine Praxis-Tage.

 

Als Anwender-Betrieb können sie sich gemäß BKrFQV für weitere Lernfelder entscheiden oder Seminare ordern, in denen Themen-Schwerpunkte gesetzt werden, die besonders wichtig für Ihr Unternehmen sind.

 

In unseren Weiterbildungs-Seminaren bieten wir Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern stets aktualisierte Lernfelder, die unbedingt auf Nutzen und praxisbezogener Verwertbarkeit in Ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgerichtet sind.

 

Die Inhalte unserer Weiterbildungsveranstaltungen gehen mit den Zielen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) konform, bringen den Wissenstand der Seminar-Teilnehmer auf Vordermann und können sich u.a. direkt auf die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Kostenverhalten beim Fahrzeugeinsatz auswirken.

 

Die Module zur Weiterbildung nach BKrFQG §5 in Verbindung mit BKrFQV §4 sind pflichtige Weiterbildung für Fahrer, welche

gewerblich im Güterverkehr mit Nutzfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zulässige Gesamtmasse unterwegs sind

 

bzw. für Fahrer, welche im gewerblichen Personenverkehr Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen führen.

 

Der Nachweis des Abschlusses Ihrer Weiterbildung (5 Module nach BKrFQG zu je mind. 7 Zeitstunden im Block in 5 Jahren) ist eine Voraussetzung der Erteilung der Ziffer 95 in Ihrem nächsten Kartenführerschein.

 

Ebenso sind unsere Weiterbildungen zweckmäßig für leitende Mitarbeiter / Entscheidungsträger und für Fuhrpark-Mitarbeiter, die mit  Einsatzplanung zu tun haben.

 

Für Unternehmen / Organisationen mit Transporter- und PKW-Einsatz bzw. Fahrer dieser Fahrzeuge bieten wir speziell angepasste Schulungen, in denen die Besonderheiten des Fuhrparkbetriebs dieser Fahrzeugklasse im Mittelpunkt stehen.

Die Ziele dieser Seminare sind mit den der Module nach BKrFQG durchaus vergleichbar.

 

Mit Ihrer Entscheidung für unsere Weiterbildungs-Veranstaltungen sind sie Ihrer Konkurrenz voraus!

 

Nehmen Sie Verbindung mit uns auf, wir stimmen Ihre Themen- und Termin-Wünsche ab.

Wir bieten laufend Termine an, auch individuell entsprechend Ihrer Wünsche.

Tel.-Nr. und E-mail-Adresse siehe unten.

     

 

 

An unserer Fahrschule erhalten Sie eine auf Ihre beruflichen und betriebsspezifischen Erfordernisse ausgerichtete

 

Weiterbildung in allen Modulen nach BKrFQG §5.

 

Wir halten für Sie zusätzlich zu den standardmäßigen 5 Modulen

weitere Schulungsthemen mit interessanten Lernfeldern für Ihre Weiterbildung bereit,

gern für Sie auch mit Praxis-Teilen oder reine Praxis-Tage.

 

Als Anwender-Betrieb können sie sich gemäß BKrFQV für weitere Lernfelder entscheiden oder Seminare ordern, in denen Themen-Schwerpunkte gesetzt werden, die besonders wichtig für Ihr Unternehmen sind.

 

In unseren Weiterbildungs-Seminaren bieten wir Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern stets aktualisierte Lernfelder, die unbedingt auf Nutzen und praxisbezogener Verwertbarkeit in Ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgerichtet sind.

 

Die Inhalte unserer Weiterbildungsveranstaltungen gehen mit den Zielen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) konform, bringen den Wissenstand der Seminar-Teilnehmer auf Vordermann und können sich u.a. direkt auf die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Kostenverhalten beim Fahrzeugeinsatz auswirken.

 

Die Module zur Weiterbildung nach BKrFQG §5 in Verbindung mit BKrFQV §4 sind pflichtige Weiterbildung für Fahrer, welche

gewerblich im Güterverkehr mit Nutzfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zulässige Gesamtmasse unterwegs sind

 

bzw. für Fahrer, welche im gewerblichen Personenverkehr Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen führen.

 

Der Nachweis des Abschlusses Ihrer Weiterbildung (5 Module nach BKrFQG zu je mind. 7 Zeitstunden im Block in 5 Jahren) ist eine Voraussetzung der Erteilung der Ziffer 95 in Ihrem nächsten Kartenführerschein.

 

Ebenso sind unsere Weiterbildungen zweckmäßig für leitende Mitarbeiter / Entscheidungsträger und für Fuhrpark-Mitarbeiter, die mit  Einsatzplanung zu tun haben.

 

Für Unternehmen / Organisationen mit Transporter- und PKW-Einsatz bzw. Fahrer dieser Fahrzeuge bieten wir speziell angepasste Schulungen, in denen die Besonderheiten des Fuhrparkbetriebs dieser Fahrzeugklasse im Mittelpunkt stehen.

Die Ziele dieser Seminare sind mit den der Module nach BKrFQG durchaus vergleichbar.

 

Mit Ihrer Entscheidung für unsere Weiterbildungs-Veranstaltungen sind sie Ihrer Konkurrenz voraus!

 

Nehmen Sie Verbindung mit uns auf, wir stimmen Ihre Themen- und Termin-Wünsche ab.

Wir bieten laufend Termine an, auch individuell entsprechend Ihrer Wünsche.

Tel.-Nr. und E-mail-Adresse siehe unten.

     

 

 

An unserer Fahrschule erhalten Sie eine auf Ihre beruflichen und betriebsspezifischen Erfordernisse ausgerichtete

 

Weiterbildung in allen Modulen nach BKrFQG §5.

 

Wir halten für Sie zusätzlich zu den standardmäßigen 5 Modulen

weitere Schulungsthemen mit interessanten Lernfeldern für Ihre Weiterbildung bereit,

gern für Sie auch mit Praxis-Teilen oder reine Praxis-Tage.

 

Als Anwender-Betrieb können sie sich gemäß BKrFQV für weitere Lernfelder entscheiden oder Seminare ordern, in denen Themen-Schwerpunkte gesetzt werden, die besonders wichtig für Ihr Unternehmen sind.

 

In unseren Weiterbildungs-Seminaren bieten wir Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern stets aktualisierte Lernfelder, die unbedingt auf Nutzen und praxisbezogener Verwertbarkeit in Ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgerichtet sind.

 

Die Inhalte unserer Weiterbildungsveranstaltungen gehen mit den Zielen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) konform, bringen den Wissenstand der Seminar-Teilnehmer auf Vordermann und können sich u.a. direkt auf die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Kostenverhalten beim Fahrzeugeinsatz auswirken.

 

Die Module zur Weiterbildung nach BKrFQG §5 in Verbindung mit BKrFQV §4 sind pflichtige Weiterbildung für Fahrer, welche

gewerblich im Güterverkehr mit Nutzfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zulässige Gesamtmasse unterwegs sind

 

bzw. für Fahrer, welche im gewerblichen Personenverkehr Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen führen.

 

Der Nachweis des Abschlusses Ihrer Weiterbildung (5 Module nach BKrFQG zu je mind. 7 Zeitstunden im Block in 5 Jahren) ist eine Voraussetzung der Erteilung der Ziffer 95 in Ihrem nächsten Kartenführerschein.

 

Ebenso sind unsere Weiterbildungen zweckmäßig für leitende Mitarbeiter / Entscheidungsträger und für Fuhrpark-Mitarbeiter, die mit  Einsatzplanung zu tun haben.

 

Für Unternehmen / Organisationen mit Transporter- und PKW-Einsatz bzw. Fahrer dieser Fahrzeuge bieten wir speziell angepasste Schulungen, in denen die Besonderheiten des Fuhrparkbetriebs dieser Fahrzeugklasse im Mittelpunkt stehen.

Die Ziele dieser Seminare sind mit den der Module nach BKrFQG durchaus vergleichbar.

 

Mit Ihrer Entscheidung für unsere Weiterbildungs-Veranstaltungen sind sie Ihrer Konkurrenz voraus!

 

Nehmen Sie Verbindung mit uns auf, wir stimmen Ihre Themen- und Termin-Wünsche ab.

Wir bieten laufend Termine an, auch individuell entsprechend Ihrer Wünsche.

Tel.-Nr. und E-mail-Adresse siehe unten.

     

 

 

An unserer Fahrschule erhalten Sie eine auf Ihre beruflichen und betriebsspezifischen Erfordernisse ausgerichtete

 

Weiterbildung in allen Modulen nach BKrFQG §5.

 

Wir halten für Sie zusätzlich zu den standardmäßigen 5 Modulen

weitere Schulungsthemen mit interessanten Lernfeldern für Ihre Weiterbildung bereit,

gern für Sie auch mit Praxis-Teilen oder reine Praxis-Tage.

 

Als Anwender-Betrieb können sie sich gemäß BKrFQV für weitere Lernfelder entscheiden oder Seminare ordern, in denen Themen-Schwerpunkte gesetzt werden, die besonders wichtig für Ihr Unternehmen sind.

 

In unseren Weiterbildungs-Seminaren bieten wir Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern stets aktualisierte Lernfelder, die unbedingt auf Nutzen und praxisbezogener Verwertbarkeit in Ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgerichtet sind.

 

Die Inhalte unserer Weiterbildungsveranstaltungen gehen mit den Zielen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) konform, bringen den Wissenstand der Seminar-Teilnehmer auf Vordermann und können sich u.a. direkt auf die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Kostenverhalten beim Fahrzeugeinsatz auswirken.

 

Die Module zur Weiterbildung nach BKrFQG §5 in Verbindung mit BKrFQV §4 sind pflichtige Weiterbildung für Fahrer, welche

gewerblich im Güterverkehr mit Nutzfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zulässige Gesamtmasse unterwegs sind

 

bzw. für Fahrer, welche im gewerblichen Personenverkehr Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen führen.

 

Der Nachweis des Abschlusses Ihrer Weiterbildung (5 Module nach BKrFQG zu je mind. 7 Zeitstunden im Block in 5 Jahren) ist eine Voraussetzung der Erteilung der Ziffer 95 in Ihrem nächsten Kartenführerschein.

 

Ebenso sind unsere Weiterbildungen zweckmäßig für leitende Mitarbeiter / Entscheidungsträger und für Fuhrpark-Mitarbeiter, die mit  Einsatzplanung zu tun haben.

 

Für Unternehmen / Organisationen mit Transporter- und PKW-Einsatz bzw. Fahrer dieser Fahrzeuge bieten wir speziell angepasste Schulungen, in denen die Besonderheiten des Fuhrparkbetriebs dieser Fahrzeugklasse im Mittelpunkt stehen.

Die Ziele dieser Seminare sind mit den der Module nach BKrFQG durchaus vergleichbar.

 

Mit Ihrer Entscheidung für unsere Weiterbildungs-Veranstaltungen sind sie Ihrer Konkurrenz voraus!

 

Nehmen Sie Verbindung mit uns auf, wir stimmen Ihre Themen- und Termin-Wünsche ab.

Wir bieten laufend Termine an, auch individuell entsprechend Ihrer Wünsche.

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Unsere (standardmäßigen) Weiterbildungs-Module  nach BKrFQG/BKrFQV

 

Modul 1       Sozial- (Vor-) Schriften im Güterverkehr

 

Modul 2       ECO- Modul wirtschaftliche Fahrweise

 

Modul 3       Ladungssicherung im Güterverkehr gemäß VDI 2700-2:2014

                     bzw. DIN EN 12 195-1:2011-06

 

Modul 4       Gesund und sicher am Arbeitsplatz

 

Modul 5       Markt und Image, der Berufskraftfahrer als Fachmann